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   BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05   

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BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05 (https://dejure.org/2005,17895)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.2005 - 2 BvR 27/05 (https://dejure.org/2005,17895)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 2 BvR 27/05 (https://dejure.org/2005,17895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Ausschöpfung des Rechtsweges - Zumutbarkeit der Erschöpfung des Rechtswegs

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 2; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2
    Anfechtung von Zwischenentscheidungen in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05
    Es handelt sich um eine Zwischenentscheidung, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05
    Es handelt sich um eine Zwischenentscheidung, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05
    Es handelt sich um eine Zwischenentscheidung, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ; stRspr).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05
    Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Ablehnung des beantragten Ausschlusses des "Prozessbeobachters" von der Hauptverhandlung ist eine Zwischenentscheidung, die als sitzungspolizeiliche Maßnahme ausnahmsweise dann mit der Revision anfechtbar ist, wenn sie die wahrheitsgemäße Ermittlung des Sachverhalts gefährdet (BGHSt 17, 201 ).
  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05
    Es handelt sich um eine Zwischenentscheidung, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 173/60

    Verletzung des Anspruchs audf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05
    Es handelt sich um eine Zwischenentscheidung, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.07.1963 - 2 BvR 6/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05
    Es handelt sich um eine Zwischenentscheidung, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ; stRspr).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtabberufung eines

    Die abstrakte Gefahr, dass die Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers wiederholt werden muss, begründet für sich allein keine Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 -, juris Rn. 12 m. w. N., und 12. Januar 2005 - 2 BvR 27/05 -, juris Rn. 2).
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